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PressespiegelHier finden Sie eine Auswahl an veröffentlichten Presseartikeln sowie Fernseh- und Hörfunkbeiträgen, die über die Partei der Vernunft erschienen sind. Pressespiegel
Urheberrecht und Internet
Abmahnwahnsinn, Rechtsunsicherheit für Webmaster und Internetuser… Wo fängt das Urheberrecht an und wo hört es auf?
Im Internet wird es immer mehr zur Tagesordnung, dass User und Webmaster mit Abmahnungen konfrontiert werden, weil sie angebliche Urheberrechtsverletzungen begangen haben. Diese Abmahnungen gehen mit Forderungen von oftmals mehreren hundert Euro oder mehr einher. Ignoriert der Abgemahnte diese Nachricht (sei es z.B. weil es ihm als nicht erstzunehmender Scherz vorkommt) kommt es regelmäßig zu einstweiligen Verfügungen. Damit wird die Forderung der Inhaber des Urheberrechtes bzw. deren Vertreter nahezu unverrückbar festgemacht.
Auch wenn der Abgemahnte die Verletzung unverzüglich entfernt und mit Rechtsbeistand gegen die Abmahnung vorgeht stehen seine Chancen regelmäßig schlecht.
Die Gründe für Abmahnung können beispielweise sein: Mangelhafte Widerrufsbelehrungen oder Verwendung von Markennahmen bei Onlineauktionen, Verwenden von KFZ-Ortskürzeln oder Kartenausschnitte, Verlinkung von Bildern oder anderen Internetseiten, wiedergeben von Zitaten.
Der Fantasie der Abmahnenden Anwälte sind kaum Grenzen gesetzt, gleiches gilt für den Streitwert und der darauf entstehenden Abmahngebühr.
Deshalb steht die Partei der Vernunft für folgendes: Verbreitung von Informationen welche bereits im Internet vorhanden sind
Jeder, der ein Objekt (z.B. Bild, mp3 etc.) oder einen Text, ohne für den Internet Nutzer klar ersichtliche Maßnahmen, welche das Kopieren oder Verlinken verhindern sollen, im Internet anbringt duldet dies damit stillschweigend.
Die jederzeit veränderbaren Inhalte von Links, schließen die Verantwortung für verlinkte Inhalte regelmäßig aus.
Die Verwendung von Firmenlogos oder ähnlichem, im ausschließlich eigenen Interesse und ohne Zusammenhang mit den Firmenprodukten verbietet sich selbstverständlich.
Anmerkung: Uns ist bewusst, dass auch staatsfeindliche/rechtsfeindliche Organisationen wahrscheinlich eine solche Regelung begrüßen werden, deshalb muß die Wurzel des Missbrauchs effektiv bekämpft werden. Das Ausnutzen von Regelungen für rechtswidrige Handlungen durch einige wenige ist keine Grundlage zur Einschränkung der persönlichen Entfaltungsmöglichkeiten aller.
Bereitstellen (upload)
Der Upload von Objekten/Texten, also der erstmalige im Bereitstellung im Internet, bedarf der Zustimmung/Genehmigung des Urheberrechtinhabers. Ausgenommen hiervon sollen Zitate sein, solang deren Quelle angegeben ist.
Image credit: laihiu used under a Creative Commons license http://www.flickr.com/photos/96941606@N00/290630500






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